Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) — Gesetz vom 19.12.1985 (BGBl I 2355), mit dem in der Bundesrepublik Deutschland die ⇡ Vierte EG Richtlinie (Einzelabschluss Richtlinie), die ⇡ Siebte EG Richtlinie (Konzern Richtlinie) und die ⇡ Achte EG Richtlinie (Prüfer Richtlinie) in… … Lexikon der Economics
Bankbilanzrichtlinie — im Dezember 1986 verabschiedete, im Rahmen des ⇡ Bilanzrichtlinien Gesetzes (BiRiLiG) vom 30.11.1990 (BGBl I 2570) in nationales Recht transformierte und erstmalig auf die Rechnungslegung der Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1992 begannen,… … Lexikon der Economics
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Bilanzrecht (Deutschland) — Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierende, wovon Freiberufler … Deutsch Wikipedia
vereidigter Buchprüfer — 1. Begriff: V.B. ist, wer nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) als solcher anerkannt oder bestellt ist (§ 128 I 1 WPO). V.B. ist ein freier Beruf. Im beruflichen Verkehr ist die Bezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ zu führen… … Lexikon der Economics
Achte EG-Richtlinie — Prüferrichtlinie. 1. Rechtslage: Verabschiedet am 10.4.1984. Umgesetzt in deutsches Recht durch das Bilanzrichtlinien Gesetz vom 19.12.1985. 2. Bedeutung: Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen zur Vornahme von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB … Lexikon der Economics
Bankbilanz — ⇡ Bilanz von ⇡ Banken; Übersicht über Kapital und Vermögensstruktur, Geschäftsentwicklung, Liquidität und Rentabilität. Die B. unterscheidet sich von sonstigen Bilanzen durch die Gliederung nach abnehmender Liquidität, die lediglich implizite… … Lexikon der Economics
Bilanzreform — 1. Bestrebungen, durch Vereinheitlichung der handels und steuerlichen Bilanzierungsvorschriften eine ⇡ Einheitsbilanz für Handels und steuerliche Zwecke zu schaffen. 2. Neuordnung der Bilanzierungsvorschriften, zuletzt durch ⇡ Bilanzrichtlinien… … Lexikon der Economics
Gläubigerschutz — 1. Begriff: Alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen zum Schutz der tatsächlichen und potenziellen ⇡ Gläubiger einer Unternehmung. Gläubiger können sein: (1) Eigenkapitalgeber (mit unterschiedlicher Risiko und Mitsprachebeteiligung); (2)… … Lexikon der Economics
Realisationsprinzip — Bewertungsgrundsatz des Handelsrechts, abgeleitet aus dem ⇡ Vorsichtsprinzip, erstmals kodifiziert durch das BiRiLiG in § 252 I Nr. 4 HGB: Gewinne und Verluste sind dann auszuweisen, wenn sie durch den Umsatzprozess realisiert worden sind.… … Lexikon der Economics
Vierte EG-Richtlinie — Bilanzrichtlinie, gesellschaftsrechtliche Richtlinie. 1. Rechtslage: Verabschiedet am 25.7.1978. Umgesetzt in deutsches Recht durch ⇡ Bilanzrichtlinien Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl I 2355) und eingefügt in das HGB als Drittes Buch (§§… … Lexikon der Economics